Allgemeine Geschäftsbedingungen


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 GEGENSTAND DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen oder AGB) regeln alle Aktivitäten (Verkauf, Lieferungen, etc.) der Firma TKK d.o.o. (im Folgenden: Lieferant) mit Kunden. Ergänzungen und Änderungen der AGB, insbesondere Abweichungen von den AGB durch den Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Lieferanten. Mit der Bestellung akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch für den Kunden rechtsverbindlich sind.

(2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. [E1] In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Unklarheiten einzelner Bestimmungen sind diese so nah wie möglich am wirtschaftlichen Zweck der unklaren Bestimmung auszulegen.

(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden.

2 ANGEBOT UND BESTELLUNG

(1) Angebote sind nach Preis, Menge, Lieferung und Lieferzeit nicht verbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Lieferant muss die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen, andernfalls gilt der Vertrag nicht als abgeschlossen.

(2) Informationen aus Katalogen, Prospekten und dergleichen sowie mündliche oder schriftliche Erklärungen des Lieferanten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich in der Auftragsbestätigung angegeben oder erwähnt wird.

(3) Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gelten diese Abweichungen als vom Kunden akzeptiert, wenn der Kunde ihnen nicht unverzüglich widerspricht.

(4) Bei geringfügigen Abweichungen des Lieferanten vom Angebot bei der Lieferung der Ware bleibt die Lieferung gültig.[E2] 

(5) Offensichtliche Fehler in Angeboten, Bestätigungen oder Rechnungen können jederzeit ohne Zustimmung des Kunden berichtigt werden.

(6) Der Lieferant wird ausschließlich durch eine bevollmächtigte Person/Stelle vertreten. Aussagen und Erklärungen der Mitarbeiter des Lieferanten sind ohne schriftliche Genehmigung einer bevollmächtigten Person/Stelle des Lieferanten unverbindlich.

Alle Vertragsänderungen treten nur mit schriftlicher Bestätigung einer bevollmächtigten Person/Stelle des Lieferanten in Kraft.

(7) Wird die Auftragsbestätigung nicht erteilt, gilt der Vertrag mit dem Versand der bestellten Ware durch den Lieferanten als geschlossen.

3 PREISE

(1) Der Verkaufspreis ist der am Tag der Bestellung gültige oder der im Angebot angegebene Preis. Alle vom Lieferanten angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Soweit nicht anders vereinbart, versteht sich der Preis ohne Liefer- und Transportkosten sowie Versicherung; diese Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Erhöhen sich im Zeitraum zwischen der Auftragsbestätigung und dem Tag der Lieferung Arbeitskosten oder sonstige Herstellungskosten, wie z. B. Kosten für Rohstoffe, Energie, Transport, Finanzierung usw., die nicht im Einflussbereich des Lieferanten liegen (z. B. Tarifvertrag, Löhne), hat der Lieferant das Recht, den Verkaufspreis entsprechend anzupassen, wobei diese Preise somit für alle nachfolgenden Lieferungen gelten. Bei Nachlieferungen oder -leistungen ist der Lieferant berechtigt, die Preise wie oben angegeben anzupassen.

(3) Grundlage für die Berechnung des Preises ist das Gewicht in Kilogramm, die Stückzahl oder das Volumen in Litern, das zum Zeitpunkt des Versands bestimmt wurde.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, behält sich der Lieferant das Recht vor, Lieferkosten für Bestellungen mit einem Nettowert von weniger als 500 EUR in Rechnung zu stellen.

4 LIEFERUNG

(1) Die Lieferung erfolgt „ab Werk“, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Führt der Lieferant den Transport auf eigene Rechnung durch, so hat er Anspruch auf Erstattung aller Transportkosten.

(3) Die vom Lieferanten angegebenen Liefertermine sind nicht allgemein verbindlich. Liefertermine können erst festgelegt werden, wenn alle Lieferdetails, insbesondere Ort und Transport, festgelegt sind. Der Lieferant kann die Liefertermine entsprechend ändern. Bestimmungen über Liefertermine stellen keinen wesentlichen Bestandteil der gegenseitigen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten dar.

(4) Für den Fall, dass der Lieferant mit der Lieferung in Verzug gerät, kann der Kunde den Vertrag nur auf Grund einer schriftlichen Mitteilung, d.h. nach Ablauf der nachträglich vereinbarten Frist zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung, kündigen.

(5) Bei unerwarteten Lieferhindernissen (Streik, Betriebsunterbrechung der Anlage, Unterbrechung der Rohstoffversorgung, Rohstoffmangel, Maßnahmen staatlicher Behörden, Staus etc. oder im Falle höherer Gewalt) hat der Lieferant das Recht, die Lieferzeit entsprechend zu verlängern oder ganz oder teilweise ohne Haftung für Schäden von der Lieferung zurückzutreten.

(6) Nimmt der Kunde die bezogene Menge nicht innerhalb der vereinbarten Frist ab, hat der Lieferant Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Der Lieferant verliert nicht das Recht, nachträgliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Im Falle einer Verzögerung seitens des Kunden geht die Gefahr einer zufälligen Beschädigung oder Zerstörung der Ware ab dem Tag, an dem die Ware zur Abnahme zur Verfügung steht, auf den Kunden über.

(7) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Lieferant berechtigt, die weitere Lieferung der Ware auszusetzen. Alle noch nicht bezahlten Kundenrechnungen werden ohne schriftliche Mitteilung des Lieferanten sofort zur Zahlung fällig.

(8) Die Warenlieferung kann mengenmäßig von der bestellten Menge abweichen.

Falle einer mengenmäßigen Abweichung hat der Kunde nicht das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Lieferanten eine Entschädigung zu verlangen.

(9) Der Lieferant behält sich das Recht vor, Änderungen des Produktsortiments vorzunehmen sowie minimal veränderte Waren (gemäß dem jeweils gültigen Katalog) zu liefern, ohne den Kunden zu benachrichtigen.

5 GEFAHRÜBERGANG

Wenn der Kunde den Transport persönlich oder durch einen Spediteur organisiert, geht die Gefahr gemäß der Parität „ab Werk“ (Incoterms 2010) auf den Kunden über.

6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Für den Fall, dass die Zahlung auf der Grundlage einer ausgestellten Rechnung vereinbart wird, hat der Kunde seine Haftung aus dem Vertrag bis zur vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Skonti gelten nur im Falle einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Lieferanten. Alle vereinbarten Rabatte werden ohne schriftliche Mitteilung des Lieferanten für den Fall ungültig, dass der Kunde mit der Zahlung seiner fälligen Haftung in Verzug gerät.

(2) Für den Fall, dass der Kunde mit der Zahlung in Verzug gerät, werden ihm gesetzliche Verzugszinsen berechnet. Zusätzlich zu den festgelegten Verzugszinsen hat der Lieferant Anspruch auf Erstattung aller zusätzlichen potenziellen Schäden.

(3) Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden kann der Lieferant von bestätigten Aufträgen und bereits geschlossenen Liefervereinbarungen ohne Einhaltung einer Frist unter Berücksichtigung etwaiger Vorauszahlungen zurücktreten. Alle vom Kunden nicht bezahlten Verbindlichkeiten werden zur sofortigen Zahlung fällig.

(4) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen alle Zahlungen in Euro.

(5) Unbefugte Personen, die beim Lieferanten beschäftigt sind, haben das Recht, die Kaufgegenleistung nur auf der Grundlage der ausdrücklichen Genehmigung einer bevollmächtigten Person des Lieferanten anzunehmen.

7 GEWÄHRLEISTUNG FÜR MÄNGEL

(1) Im Falle eines Widerspruchs gegen die Qualität der gelieferten Ware ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware unter Angabe der Identifikationsdaten der betroffenen Ware und der Gründe für die Beanstandung eine schriftliche Beschwerde beim Lieferanten einzureichen. Der Lieferant haftet nicht für Mängel, die sich aus der unsachgemäßen Verwendung der Ware ergeben und für abgelaufene Waren.

In Fällen, in denen die Handlungen des Kunden den vorstehenden Bestimmungen widersprechen, sind alle Gewährleistungsansprüche oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Der Kunde hat nachzuweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung bestand.

(2) Der Kunde hat fehlerhafte Warenmuster auf eigene Kosten und Gefahr durch Anzeige zu übersenden.

(3) Sachmängel (wie kleine Farbabweichungen, kleine Mängel, die nach einiger Zeit verschwinden oder vom Kunden gemeinsam mit dem Lieferanten mit sehr geringem Aufwand behoben werden können) berechtigen den Kunden nicht, Schadensersatzansprüche gegen den Lieferanten geltend zu machen.

(4) Die Ware des Lieferanten wird wie in der Bestellung oder Produktspezifikation angegeben hergestellt. Jedes Produkt muss die Gebrauchsanweisung des Lieferanten enthalten. Im Falle der Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung haftet der Lieferant nicht für Schäden. Der Lieferant übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Verwendung, die nicht spezifisch für ein bestimmtes Produkt ist.

(5) Die Gewährleistung für die gelieferte Ware ist ausgeschlossen, ebenso wie sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden, wenn die Ware nicht besichtigt werden kann (z.B. wegen Weiterverarbeitung).

(6) Ist der Mangel der Ware auf Handlungen Dritter zurückzuführen, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Lieferanten, sondern gegen die Person oder Körperschaft, die den Mangel verursacht hat.

(7) Außer in Fällen, in denen der Kunde gesetzlich berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten, hat der Lieferant in diesen Fällen das Recht, die Ware zu reparieren, die Ware zu ersetzen oder den Preis der Ware zu mindern.

(8) Der Lieferant übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die dem Kunden zuzurechnen sind.

8 SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

(1) Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Lieferanten sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die Beweislast liegt beim Kunden.

(2) Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sind alle Schadensersatzansprüche auf den vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, und zwar bis zum Wert der Güter.

(3) Der Kunde hat die Ware hinsichtlich ihres Verwendungszwecks zu untersuchen. Der Lieferant ist nicht für eine unzureichende Inspektion verantwortlich.

(4) Der Lieferant haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht auf Schadensersatz für die Verletzung von Rechten Dritter. 

9 HAFTUNG FÜR PRODUKTE

(1) Nummer 9 gilt nur in den Fällen, in denen besondere Verbraucherprodukthaftungsgesetze gelten.

(2) Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sind alle Schadensersatzansprüche von Kunden sowie Dritten, die auf einer gesetzlich festgelegten Produkthaftung beruhen, für den Lieferanten unverbindlich, es sei denn, der Anspruchsteller weist nach, dass der Mangel vom Lieferanten verursacht wurde und durch extreme Fahrlässigkeit verursacht wurde.

(3) Unabhängig von der in Punkt 9.2 genannten Regelung ist die Haftung auf Schadensersatz in Punkt 8 geregelt, wenn Geschäfte zwischen juristischen Personen getätigt werden.

(4) Für den Fall, dass der Kunde die Ware an Dritte verkauft, verpflichtet sich der Kunde, die Haftung für vom Lieferanten verursachte Schäden auszuschließen.

Für den Fall, dass der Kunde dies unterlässt, haftet er auf Schadensersatz für alle Schäden, die dem Lieferanten dadurch entstehen könnten.

10 VERBOT DER AUFRECHNUNG UND EINBEHALTUNG VON ZAHLUNGEN

(1) Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Lieferanten an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Lieferanten untersagt.

(2) Ohne ausdrückliche Zustimmung des Lieferanten ist keine Aufrechnung durch Dritte möglich.

(3) Die Rechtsansprüche des Kunden berechtigen ihn nicht, die Zahlung der vollen Kaufgegenleistung einzubehalten, sondern nur einen entsprechend verhältnismäßigen Teil der Kaufgegenleistung. Sonstige Zahlungen sind unverzüglich zu leisten.

11 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die verkaufte Ware bleibt auch nach Übergabe der Ware in den Besitz des Kunden Eigentum des Lieferanten, und zwar bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden.

(2) Der Kunde hat das Recht, die Ware im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit zu verwenden, darf die Ware jedoch nicht verpfänden oder als Sicherheit geben. Vollstreckungen durch andere Gläubiger sind dem Lieferanten unverzüglich zu melden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten die Namen und Adressen der Käufer sowie den gesamten Bestand und die Höhe der Ansprüche aus dem Weiterverkauf mitzuteilen.

Der Lieferant kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus Nichtzahlung der Ware von den Schuldnern des Kunden zurückfordern. Der Kunde ist verpflichtet, seine derzeitigen und potenziellen Käufer über die vorstehenden Bestimmungen zu informieren.

(3) Der Kunde (Konkursverwalter, Liquidator) hat dem Lieferanten Zugang zu seinen mit der Ware hergestellten Waren und Produkten in jedem Fall von Zahlungsverzug - insbesondere Konkurs - zu gewähren. Darüber hinaus hat der Kunde dem Lieferanten alle Rechnungsbücher offenzulegen und alle notwendigen Informationen zu übergeben, die für den Ausschluss der Forderungen des Lieferanten aus der Konkursmasse relevant sind.

(4) Formeln und Muster bleiben in jedem Fall Eigentum des Lieferanten, auch wenn sie auf Kosten des Kunden angefertigt wurden.

12 VERPACKUNG

(1) Der Preis der Verpackung ist im Preis der Ware enthalten, mit Ausnahme von Zubehör in Behältern, bei denen der Behälter berechnet wird. Der gleiche Betrag wird dem Kunden bei Rückgabe des Behälters gutgeschrieben.

(2) Die Entnahme leerer Behälter wird von TKK auf eigene Kosten bei der nächsten Lieferung oder zu einem späteren Zeitpunkt organisiert. Für die Zwecke der Entnahme von leeren Kunststofffässern und anderen leeren Verpackungen ist TKK d.o.o. in einem Abfallverpackungs-Sammelsystem enthalten.

13 DATENSCHUTZ

(1) Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Auftragserteilung dazu führen kann, dass einzelne Daten mittels Datenverarbeitung gespeichert und zum Zwecke der Auftragsabwicklung an verbundene Unternehmen übermittelt werden.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle aus dem Verhältnis entstehenden Informationen, Vertragsunterlagen und alle sonstigen Informationen über die gegenseitige Zusammenarbeit während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses und für mindestens 5 Jahre nach dessen Beendigung als Geschäftsgeheimnis zu bewahren. Als Geschäftsgeheimnisse gelten insbesondere: Preisliste, Geschäfts- und sonstige Verkaufsbedingungen, Verkaufsförderungs- und Werbebedingungen, Rechnungen, Bestellformulare, Briefe, Protokolle, Vertragsunterlagen und alle sonstigen Daten in materialisierter oder nicht materialisierter Form. Die Partei, die gegen den Schutz des Geschäftsgeheimnisses verstößt, haftet dem Lieferanten für alle Vermögensschäden und immateriellen Schäden.

14 ANTIKORRUPTIONSKLAUSEL

(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich hiermit ausdrücklich, bei der Durchführung von Geschäften nach diesem Vertrag alle Handlungen zu unterlassen, die Anzeichen von korruptem Verhalten aufweisen würden.[E3] 

(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich ferner, keine Geschenke oder Zahlungen in Geld oder anderen wertvollen Gegenständen direkt oder indirekt an oder von einem anderen durch einen leitenden Angestellten oder einen anderen Mitarbeiter einer der Vertragsparteien oder eines anderen Unternehmens (Dienstleistung, Abteilung, Agentur) oder eine Person mit der Absicht der Bestechung zu geben, zu versprechen oder anzunehmen, um einen Mitarbeiter oder einen anderen Mitarbeiter oder einen Kunden zu veranlassen, seine Position zu missbrauchen, um Geschäfte mit dem Kunden oder einem seiner Leistungsassistenten, Vertreter, Vertriebshändler, Tochterunternehmen oder einem anderen Integratorunternehmen zu erhalten, zu behalten oder zu leiten.) Wird eine im vorstehenden Absatz genannte Handlung begangen oder versucht, ist ein bereits abgeschlossener oder gültiger Vertrag nichtig; ist der Vertrag jedoch noch nicht gültig, gilt er als nicht abgeschlossen.

15 LIEFERBESCHRÄNKUNG

Der Lieferant muss internationale rechtliche Sanktionen und Vorschriften einhalten, die in der EU, den USA und den Vereinten Nationen erlassen wurden. Der Kunde erkennt die Verpflichtung an und bestätigt, dass er die vom Lieferanten gekauften Produkte nicht in Verbindung mit sanktionierten Einrichtungen oder sanktionierten Ländern verwenden wird.

16 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

(1) Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Lieferanten.

(2) Für die Beilegung aller Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht in Nova Gorica zuständig.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2023.

 

TKK d.o.o.
Srpenica 1, 5224 Srpenica, Slowenien

Telefon: +386 (0)5 38 41 300
E-Mail: info@tkk-group.com

Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht in Nova Gorica, Aktenzeichen: 10029800

 

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Firma: TKK d.o.o.
Sitz der Gesellschaft: Srpenica 1, 5224 Srpenica, Slowenien
Reg. ID-Nummer:
5043123000Steuernummer: SI49428969
Antragsnummer: 10029800, Handelsregister, Amtsgericht in Nova Gorica
Stammkapital: EUR 1.059.042,73

Telefon: +386 (0)5 38 41 300 
E-Mail: info@tkk-group.com

 

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 [E1]"ne vpliva na veljavnost drugih določb pogojev"..."die Gültigkeit der anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen" – prosimo, preverite.

 [E2]Prevedli smo, kot da dobava ostane veljavna? Če ostane veljavna ponudba, zamenjajte z „das Angebot bleibt gültig“

 [E3]po tej pogodbi---verjetno gre za kopiran člen iz neke pogodbe, tukaj gre za splošne pogoje poslovanja; treba je spremeniti

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